Podologie

  Was ist Podologie


Podologie bedeutet die nichtärztliche Heilkunde, die den kranken oder schmerzenden Fuß in den Vordergrund stellt.
Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous – Genitiv podos (Fuß) und logos für (Sprache/Lehre) ab. Folglich „die Lehre des Fußes“.
Podologen sind in Deutschland aufgrund des Podologengesetzes (PodG) 2002 als ein medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf mit Staatsexamen definiert.


Was macht ein Podologe?
Der Podologe ist ein Therapeut und gehört zu den Heilberufen.

Er verfügt über umfassendes fachliches und medizinisches Wissen.

Der Podologe ist verpflichtet, jährlich mehrere Weiterbildungen zu absolvieren.
Er behandelt sowohl präventiv, als auch therapeutisch und rehabilitativ in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachärzten, orthopädischen Schuhmachern, Fußambulanzen und Pflegediensten.
Seine Ausbildung befähigt ihn, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen.
Der Podologe sieht den Fuß in seiner Entwicklung und behandelt sowohl gesunde als auch krankhaft veränderte Füße. Risikopatienten wie z.B. Diabetiker, Marcumarpatienten, Rheumatiker und Menschen mit Gefäßerkrankungen profitieren von den fundierten Kenntnissen der Fußheilkunde.
Denn hier sind spezielle Behandlungsmethoden gefragt.


Ziel der Podologie ist:

Die Vermeidung von Fuß-und ernsthaften Folgeerkrankungen durch rechtzeitige Behandlungen.


Der Unterschied zwischen Podologie und kosmetischer Fußpflege
Die medizinisch indizierte Fußpflege hebt sich deutlich von der kosmetischen Fußpflege ab. Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am GESUNDEN Fuß.

Podologie ist als heilberufliche Tätigkeit gesetzlich geregelt. Sie ermöglicht die Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß.
Die Podologieausbildung umfasst 2000 theoretische als auch praktische Unterrichtsstunden. Hinzu kommen 1000 praktische Stunden in Form von Praktika, die unter Anderem unter ärztlicher Leitung zu leisten sind.


Diese finden in diabetischen Fußambulanzen, Arztpraxen, Krankenhäusern und podologischen Fachpraxen statt.
Wer die Berufsbezeichnung Podologe oder medizinischer Fußpfleger führen will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis. Durch das Podologengesetz, welches am 01.02.2002 in Kraft getreten ist, wird dieser Berufstitel geschützt. Die Berufsbezeichnung garantiert, dass an einer staatlich anerkannten Schule die Ausbildung absolviert und mit einem Staatsexamen abgeschlossen wurde.
 

Und im Rahmen dieser Ausbildung nimmt der Bereich „Der diabetische Fuß“ einen sehr breiten Raum ein.
Durch Überwachung der Krankenkassen und den zuständigen Gesundheitsämtern unterliegt die Podologie hingegen den strengsten Vorschriften, die die Hygiene- und Qualitätsrichtlinien regeln.
Der Podologe unterliegt außerdem dem Medizinproduktegesetz, das bedeutet: 

Sämtliche verwendeten Geräte und Produkte müssen für den Einsatz im medizinischen Bereich zugelassen und geprüft sein. 


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